Der / die Vorsitzende

  • vertritt den Elternverein nach außen.
  • führt die Geschäfte des Elternvereins aufgrund von Beschlüssen des Elternvereinsausschusses bzw. der Jahreshauptversammlung.
  • führt den Vorsitz bei allen Sitzungen.
  • beruft rechtzeitig die Sitzungen (Ausschuss, Vorstand) bzw. die Jahreshauptversammlung ein.
  • ist Mitglied des Schulgemeinschaftsausschusses.
  • ist berechtigt an bestimmten Konferenzen teilzunehmen.
  • im Falle seiner/ihrer Verhinderung übernimmt diese Aufgabe automatisch der/die Stellvertreter/in.


Besonders wichtig sind:

  • die Pflege des Kontakts zum jeweiligen Landesverband (LV).
  • die Weitergabe von Informationen aus der Schule an den LV.
  • die Verteilung von Informationen des LV an die Eltern der Schule.
  • die Unterstützung der Eltern in besonderen Angelegenheiten (Beratung, Teilnahme an Besprechungen mit Vertretern der Schule oder der Behörde ...)
  • §3 Abs. 3 VG02: „Das Leitungsorgan eines Vereins ist verpflichtet, jedem Vereinsmitglied auf Verlangen die Statuten auszufolgen.“