- vertritt den Elternverein nach außen.
- führt die Geschäfte des Elternvereins aufgrund von Beschlüssen des Elternvereinsausschusses bzw. der Jahreshauptversammlung.
- führt den Vorsitz bei allen Sitzungen.
- beruft rechtzeitig die Sitzungen (Ausschuss, Vorstand) bzw. die Jahreshauptversammlung ein.
- ist Mitglied des Schulgemeinschaftsausschusses.
- ist berechtigt an bestimmten Konferenzen teilzunehmen.
- im Falle seiner/ihrer Verhinderung übernimmt diese Aufgabe automatisch der/die Stellvertreter/in.
Besonders wichtig sind:
- die Pflege des Kontakts zum jeweiligen Landesverband (LV).
- die Weitergabe von Informationen aus der Schule an den LV.
- die Verteilung von Informationen des LV an die Eltern der Schule.
- die Unterstützung der Eltern in besonderen Angelegenheiten (Beratung, Teilnahme an Besprechungen mit Vertretern der Schule oder der Behörde ...)
- §3 Abs. 3 VG02: „Das Leitungsorgan eines Vereins ist verpflichtet, jedem Vereinsmitglied auf Verlangen die Statuten auszufolgen.“