überprüft sämtliche Belege, Kassabuch, Sparbuch und gegebenenfalls Girokonto, sowie der Kontobewegungen.
überwacht die widmungsgemäße Verwendung der Elternvereinsgelder.
legt den Prüfbericht bei der Hauptversammlung vor.
kann mehrmals jährlich die Vereinsabrechnungen prüfen, mindestens aber einmal vor der Jahreshauptversammlung.
ist ausschließlich der Jahreshauptversammlung verantwortlich.
stellt bei der Hauptversammlung den Antrag auf Entlastung des scheidenden Vorstandes.
Bei Bedarf können sie eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen (Verdacht auf Unregelmäßigkeiten in der Verbandsführung, Ausfall der Vorsitzenden ...).
Wichtig ist, dass
Rechnungsprüfer/innen zu Sitzungen des Vorstands und des Ausschusses eingeladen werden können, sind aber nicht stimmberechtigt.
die Prüfung der Einnahmen und Ausgaben hinsichtlich der in Protokollen festgehaltenen Beschlüsse zu erfolgen hat!
ohne Bericht über die Rechnungsprüfung und Freigabe der Jahresabrechnung durch die Rechnungsprüfer das Vereinsjahr nicht abgeschlossen werden kann (Entlastung des Vorstands unmöglich).
alle Schriftstücke des Elternvereins von Vorsitzendem und Schriftführer unterzeichnet sein müssen! In allen Schreiben des Vereins muss die ZVR Zahl ausgewiesen sein!